Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Mittwoch, den 28. Januar 2015 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: ca. 19.00 Uhr

 

 

GR Stephan Heindl war in dieser GR-Sitzung, Aufgrund eines kurzfristigen Notfalls erst ab etwa 19.45 Uhr anwesend.

 

Vor Eintritt in die eigentliche Sitzung bat Bürgermeister Kraus in einer Gedenkminute um das Gedenken für das vormalige Mitglied  des Gemeinderates, Herrn Oswald Greger aus Leimgruben, der am 15.01.2015 verstorben ist.

     

 

1. Gewährung einer Stabilisierungshilfe in Höhe von 100.000 €

 

    Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 15.04.2014 beantragte die Gemeinde Pullenreuth für das Jahr

2014 eine Stabilisierungshilfe von 500.000 € zur Ablösung von Darlehen im Jahr

2015 sowie zur anteiligen Finanzierung notwendiger Investitionen. Herausgestellt 

wurde hierbei vor allem der Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße

Pullenreuth – Arnoldsreuth (innerorts) mit Brückenerneuerung. Laut

Bewilligungsbescheid der Regierung der Oberpfalz vom 11.12.2014 besteht damit

Einverständnis, dass die gewährten Stabilisierungshilfen neben der 

Schuldentilgung bis zu 20.000 € für Investitionen verwendet werden können.

 

Im Schreiben vom 11.12.2014 teilt die Regierung der Oberpfalz jedoch mit, dass die Gemeinde Pullenreuth lediglich eine Stabilisierungshilfe (2. Rate) nach Art. 11 FAG in Höhe von 100.000 € in Form einer verbleibenden Zuweisung erhält.

 

Die bewilligte Stabilisierungshilfe ist wie folgt zu verwenden:

 

a) Höchstmöglich für die im Antrag benannten Möglichkeiten zur Ablösung von

    fällig werdenden Darlehen oder in den Jahren 2014 und 2015 durchführbare

    Sondertilgungen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung).

 

b) Angesichts des von der Kommune vorgetragenen Investitionsbedarfs besteht

    Einverständnis, dass anstatt für o. g. Verwendungszweck bis zu 20.000 € der

    gewährten Stabilisierungshilfe für Investitionen verwendet werden

   

Die Gemeinde Pullenreuth könnte in 2015 Darlehen in einer Höhe von insgesamt

93.856,- Euro vorzeitig ablösen und 6.144,- Euro für die aktuelle

Brückensanierung beim Ausbau der GVS Pullenreuth-Arnoldsreuth verwenden.

 

Bedingt durch die vorzeitige Ablösung der beiden Darlehen bei der KfW errechnet sich beim Schuldendienst eine künftige Einsparung von jährlich ca. 6.000 €.

 

Für zwei weitere Darlehen bei der Sparkasse und der VR-Bank mit Ablauf der Zinsbindung jeweils zum 30.03.2015 könnte eine Anschlussfinanzierung mit Zinsbindung für ein Jahr (oder ggf. freibleibend) erfolgen. Damit könnten diese Darlehen beim nächsten Antrag auf Stabilisierungshilfe erneut mit berücksichtigt werden.

 

Die Bewilligung der Stabilisierungshilfe erfolgt mit der Auflage, dass die Gemeinde bis spätestens Ende März 2015 im Benehmen mit dem Landratsamt Tirschenreuth das vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel fortschreibt, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.

 

Aufgrund des enormen inhaltsmäßigen Umfangs des Konsolidierungskonzepts kann dieses hier leider nicht detailliert wiedergegeben werden aus diesem Grund wird auch auf die Wiedergabe des Bewilligungsschreibens der Regierung der Oberpfalz verzichtet. Einzelheiten können jedoch jederzeit, gerne bei uns oder der Verwaltung erfragt werden.

 

Beschluss 1: Verwendung der Stabilisierungshilfe in Höhe von 100.000 €:

 

    12:0   GR-Stephan Heindl war entschuldigt und zu dieser Zeit noch

              nicht in der Sitzung anwesend.

 

Die Gemeinde Pullenreuth hat im Jahr 2014 eine Stabilisierungshilfe von 100.000 € erhalten. Dieser Betrag wird folgendermaßen verwendet:

 

Ablösung Darlehen KfW Nr. 3685796 zum 02.02.2015 mit Restschuld von  10.528,00 €

Ablösung Darlehen KfW Nr. 2009410 zum 15.02.2015 mit Restschuld von  83.328,00 €

Anteilige Verwendung  für Ausbau GVS Pullenreuth-Arnoldsreuth               6.144,00 €

(innerorts) mit Brückenerneuerung__________________________________________

Verwendung gesamt                                                                                        100.000,00 €

 

 

Beschluss 2: Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit:

 

    12:0   GR-Stephan Heindl war entschuldigt und zu dieser Zeit noch

              nicht in der Sitzung anwesend.

 

De Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Pullenreuth

wird mit Ablauf des Haushaltsjahres 2018 erwartet.

 

 

Beschluss 3: Anerkennung Fortschreibung Haushaltskonsolidierungskonzept:

 

    12:0   GR-Stephan Heindl war entschuldigt und zu dieser Zeit noch

              nicht in der Sitzung anwesend.

 

Der dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügte Vorschlag zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts der Gemeinde Pullenreuth wird anerkannt.

 

 

Beschluss 4 –Tabelle mit konkreten Angaben zu Mehreinnahmen / Minderausgaben:

 

    12:0   GR-Stephan Heindl war entschuldigt und zu dieser Zeit noch

              nicht in der Sitzung anwesend.

 

Die als Anlage 3 beifügte Tabelle mit konkreten Angaben zu Mehreinnahmen /

Minderausgaben wird anerkannt.

 

 

2. Anerkennung des Integrierten Räumlichen Entwicklungskonzepts für das

    EFRE Förderverfahren 2014 -2020

 

    Sachverhalt:

 

Die 16 Städte und Gemeinden der Steinwald-Allianz bewerben sich für das Auswahlverfahren EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) Bayern 2014-2020 – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung – Nachhaltige Entwicklung funktionaler Räume“.

 

Für die Bewerbung wurde die benötigte Erarbeitung „Integrierter Räumlicher Entwicklungsmaßnahmen“ (IRE) an das Büro Geoplan, Bayreuth in Auftrag gegeben.

Die IRE orientieren sich an den vorgegebenen Maßnahmengruppen des EFRE und dienen der Sicherung und Verbesserung der Lebensgrundlagen in der Region.

Die Steinwald-Allianz hat hierfür bereits Anfang des Jahres 2014 ein Grobkonzept bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht und am 10. April in Regensburg vorgestellt. Mit Mail vom 19. Mai wurde der Steinwald-Allianz durch die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium mitgeteilt, dass ihre Bewerbung die nächste Auswahlrunde erreicht hat. Bis zum Ende des Jahres 2014 musste nun ein Integriertes Räumliches Entwicklungskonzept aufgestellt werden (vorgesehene Handlungsfelder präzisieren und vertiefen, förderfähige Projekte daraus entwickeln).

Um weiter im Bewerbungsverfahren zu bleiben, muss jedes Gremium dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept beschlussmäßig noch bis Ende Januar 2015 zustimmen.

 

Dieser TOP wurde Aufgrund kurzfristig auftretender Unstimmigkeiten im Gremium, in den „nicht öffentlichen“ Teil der GR-Sitzung verlegt.

    

 

3. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Multifunktionsplatz

    Neusorg“ mit gleichzeitiger 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der

    Gemeinde Neusorg.

    Hier: Unterrichtung der „berührten“ Behörden und der sonstigen Träger

             öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

 

    Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Unterrichtung der „berührten“ Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde die Gemeinde Pullenreuth für das o. g. Aufstellungsverfahren mit Schreiben vom 12.12.2014 angehört.

Die Gemeinde Neusorg plant im Bereich gegenüber des REWE-Marktes Neusorg in unmittelbarer Nachbarschaft der Tennisanlage des SV Neusorg einen eigenen Multifunktionsplatz. Auf beiliegende Unterlagen wurde verwiesen.

 

Im Einzelnen sind folgende Veranstaltungen auf diesem Platz geplant:

 

-  Bierzeltbetrieb (einmal pro Jahr – 500 bis 1000 Mann Zelt mit Musikbetrieb –

   20.00 – 01.00 Uhr Freitag, Samstag, Sonntag)

-  grenzübergreifende Zeltlager für Kinder und Jugendliche (einmal pro Jahr)

-  grenzübergreifende Feuerwehrübungen

-  grenzübergreifende Gemeindefeste

-  max. an 18 Tagen oder Nächten pro Jahr

 

Weiterhin sind der Bau einer Toilettenanlage und die Einrichtung von Stellplätzen

vorgesehen.

 

Parallel zur Änderung des Bebauungsplanes ist die Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB notwendig.

Da Belange der Gemeinde Pullenreuth nicht negativ berührt sind, kann dem Verfahren ohne Einwand zugestimmt werden.

 

    Beschluss:    12:0   GR-Stephan Heindl war entschuldigt und zu dieser Zeit

                                      noch nicht in der Sitzung anwesend.

 

Die Gemeinde Pullenreuth erhebt gegen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Multifunktionsplatz Neusorg“ mit gleichzeitiger 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neusorg, wie im Schreiben vom 12.12.2014 dargestellt, keine Einwände.

Eine Beteiligung im weiteren Verfahren muss nicht mehr erfolgen.

 

 

4. Dorferneuerung Pullenreuth; Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des

    ehemaligen Schulhauses in Lochau – Außenanlagen

    Hier: Zustimmung Nachtrag zur Vereinbarung zwischen Teilnehmergemeinschaft

    Pullenreuth und Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 10.09.2014 folgenden Beschluss:

 

„Der Gemeinderat Pullenreuth stimmt aufgrund der Einsparungen bei der Gesamtmaßnahme und den geleisteten ehrenamtlichen Stunden den Antrag der Dorfgemeinschaft Lochau e. V. vom 15.07.2014 zu.

Weiterhin wird der Dorfgemeinschaft Lochau e. V. mitgeteilt, dass weitere Maßnahmen am Dorfhaus bzw. im Ortsteil Lochau über ein eigenes Dorferneuerungsverfahren abgewickelt werden müssen.“

 

Die bisher abgeschlossene Vereinbarung muss um die zusätzlichen Maßnahmen (Backofen, Buswartehäuschen, Pflasterung Hydrant) ergänzt werden.

 

Anzumerken ist, dass sich der Fördersatz für Außenanlagen von 60 Prozent auf 62 Prozent erhöht hat.

Kurz vor Abschluss der Außenanlagen beträgt der Ausgabenstand 43.000,00 €. Die Maßnahme wird somit im Rahmen der Kostenermittlung Anfang 2015 abgeschlossen.

 

    Beschluss:    12:0   GR-Stephan Heindl war entschuldigt und zu dieser Zeit

                                      noch nicht in der Sitzung anwesend.

 

Die Gemeinde Pullenreuth stimmt dem mit Schreiben vom 10.12.2014 übersandten Entwurf der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Pullenreuth und der Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth für die Umgestaltung der Außenanlagen am Dorfhaus Lochau zu.

 

 

5. Resolution betreffend TTIP, CETA und TiSA

    Hier: Antrag der Freien Wählergemeinschaft Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

Die Freie Wählergemeinschaft Pullenreuth hat mit EMail vom 12.01.2015 beantragt, der Gemeinderat Pullenreuth solle eine Resolution betreffend die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA fassen.

Hierzu wurde eine Resolution, die so vom Kreistag Amberg-Sulzbach verabschiedet wurde und auch ein begleitendes diesbezügliches Statement übersandt.

Der Landkreis Tirschenreuth hat bisher zu diesem Thema keinen Beschluss gefasst.

Auch der Bayerische Gemeindetag ist bereits seit längerem (mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden) in dieser Angelegenheit aktiv, als Beispiel wurde ein gemeinsames Positionspapier vom Oktober 2014 der Sitzungsvorlage mit beigefügt.

 

    Beschluss:    12:0   GR-Stephan Heindl war entschuldigt und zu dieser Zeit

                                      noch nicht in der Sitzung anwesend.

 

Die Gemeinde Pullenreuth schließt sich der vom Kreistag Amberg-Sulzbach beschlossenen Resolution betreffend TTIP, CETA und TiSA, wie sie der Sitzungsvorlage beigefügt ist, an.

Der Auftrag an den Bürgermeister ist hiervon abweichend (lediglich) die Weitergabe der Resolution an die örtlichen Mandatsträger (Land, Bund, Europa), den Landkreis  sowie den Bayerischen Gemeindetag.

 

 

 6. Informationen

 

     Bgm. Kraus informierte u. a. über:

 

    a) Bedarfsmeldungen 2015 der Freiwilligen Bedarfsmeldungen 2015 der Freiwilligen

        Feuerwehren. Hier: Vorinformation zur späteren Haushaltsberatung. 

 

   Die Feuerwehren melden für jedes kommende Jahr die bevorstehenden und

   bekannten Ausgaben zur Haushaltsplanung der Gemeinde an.

   Zur Kenntnisnahme / Vorinformation und späteren Haushaltsberatung im HFA der

   Gemeinde Pullenreuth wurden die in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage

   beigefügten Bedarfsmeldungen 2015 der FFW´en Pullenreuth, Lochau,

   Pilgramsreuth/Langentheilen und Trevesen bekanntgegeben.

 

   b)  Zur Information für den Gemeinderat Pullenreuth die Rechtsaufsichtliche

        Würdigung des 1. Nachtragshaushaltes 2014

 

    Der 1. Nachtragshaushalt 2014 der Gemeinde Pullenreuth wurde am 26.11.2014   

    durch den Gemeinderat verabschiedet und daraufhin dem Landratsamt

    Tirschenreuth zur rechtlichen Würdigung vorgelegt. Mit Schreiben vom

    04.12.2014 gab das Landratsamt die Nachtragshaushaltssatzung mit

    Nachtragshaushaltsplan zurück. Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine

    genehmigungspflichtige Bestandteile. Rechtsaufsichtliche Feststellungen sind

    nicht veranlasst.

     

 

 7. Anfragen

    

      Anscheinend wegen der vielen TOP und der lange andauernden

      Sitzung kamen keine großartigen Anfragen mehr zur Sprache.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau König Kathrin (Schriftführer)

                                       

    Presse:                       Herr Völkl Karl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“

                                        und den „Neuen Tag)                              

 

    Zuhörer:                     Herr Philbert Johann, Pullenreuth

                                        Frau Estl Maria, Lochau

                                       

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                Beginn: im Anschluss an die öffentliche

                                                                                  GR-Sitzung ab etwa 19.45 Uhr

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO

    (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 10 wurde durch den Gemeinderat für den TOP 5 ordentlich der

    Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

  

5. Zustimmung zur URNr. 2097/2014 und 209972014 betreffend Ortsneuvermessung

    des Ortsteils Rothenfurth

 

    Sachverhalt:     

 

    Im Zuge der Radwegvermessung von Pullenreuth nach Waldershof durch die

    Steinwaldallianz wurde festgestellt, dass im Ortsteil Rothenfurth fast die ganze

    Straßenfläche (Ortsdurchfahrt) im Eigentum einiger Bewohner des Ortes

    Rothenfurth ist.

    Aufgrund günstigerer Kosten im Zuge der Radwegvermessung hat nun die

    Gemeinde Pullenreuth auch im Einvernehmen mit den Eigentümern des Ortes den

    öffentlichen Grund neu vermessen lassen. Mit der URNr. 2097/2014 und 2099/2014

    gehört nun der Gemeinde Pullenreuth die öffentliche Straßenfläche in Rothenfurth.    

    Folglich kann mit Vollzug der Urkunden auch erstmalig eine Widmung nach dem

    Bayerischen Straßen- und Wegegesetz erfolgen und jeder kann das Straßennetz in

    Rothenfurth ohne Einschränkungen befahren. Von dieser Neuvermessung der

    Flächen war dies offiziell nicht möglich, da die Ortsdurchfahrt von Rothenfurth im

    Privateigentum war.

 

    Die Neuvermessung der Ortsdurchfahrt Rothenfurth musste erfolgen, da sonst die

    Rechtsmäßigkeit entsprechend dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes nicht

    herzustellen ist und war sinnvoll da die gemeinsame Vermessung im Zuge der

    Radweg-Vermessung Kostenvorteile brachte.

 

    Für diese Bereinigung der Eigentumsverhältnisse bei dieser Ortsdurchfahrt sind

    ca. 5.000,- Euro im Haushalt 2015 einzuplanen.

 

    Beschluss: 

 

a) der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notars in Kemnath  

    vom18. Dezember 2014, URNr. 2097/2014 und genehmigt alle darin für die

    Gemeindeabgegebenen Erklärungen und wiederholt in der Urkunde einseitige

    Erklärungen, Bewilligungen und Anträge.

 

b) der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notars in Kemnath  

    vom18. Dezember 2014, URNr. 2099/2014 und genehmigt alle darin für die

    Gemeindeabgegebenen Erklärungen und wiederholt in der Urkunde einseitige

    Erklärungen, Bewilligungen und Anträge.