Gemeinderatssitzung
vom
Mittwoch, den 28. Januar 2015 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
II. Öffentliche
GR-Sitzung:
Beginn: ca. 19.00 Uhr
GR Stephan Heindl war in dieser GR-Sitzung, Aufgrund
eines kurzfristigen Notfalls erst ab etwa 19.45 Uhr anwesend.
Vor Eintritt in die eigentliche Sitzung bat Bürgermeister
Kraus in einer Gedenkminute um das Gedenken für das vormalige Mitglied des Gemeinderates, Herrn Oswald Greger aus
Leimgruben, der am 15.01.2015 verstorben ist.
1. Gewährung einer Stabilisierungshilfe in Höhe von 100.000
€
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.04.2014 beantragte die
Gemeinde Pullenreuth für das Jahr
2014 eine Stabilisierungshilfe von 500.000 €
zur Ablösung von Darlehen im Jahr
2015 sowie zur anteiligen Finanzierung
notwendiger Investitionen. Herausgestellt
wurde hierbei vor allem der Ausbau der
Gemeindeverbindungsstraße
Pullenreuth – Arnoldsreuth (innerorts) mit
Brückenerneuerung. Laut
Bewilligungsbescheid der Regierung der Oberpfalz
vom 11.12.2014 besteht damit
Einverständnis, dass die gewährten
Stabilisierungshilfen neben der
Schuldentilgung bis zu 20.000 € für
Investitionen verwendet werden können.
Im Schreiben vom 11.12.2014 teilt die
Regierung der Oberpfalz jedoch mit, dass die Gemeinde Pullenreuth lediglich
eine Stabilisierungshilfe (2. Rate) nach Art. 11 FAG in Höhe von 100.000 € in
Form einer verbleibenden Zuweisung erhält.
Die bewilligte Stabilisierungshilfe ist wie
folgt zu verwenden:
a) Höchstmöglich für die im Antrag benannten
Möglichkeiten zur Ablösung von
fällig werdenden Darlehen oder in den Jahren 2014 und 2015 durchführbare
Sondertilgungen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung).
b) Angesichts des von der Kommune
vorgetragenen Investitionsbedarfs besteht
Einverständnis, dass anstatt für o. g. Verwendungszweck bis zu 20.000 €
der
gewährten Stabilisierungshilfe für Investitionen verwendet werden
Die
Gemeinde Pullenreuth könnte in 2015 Darlehen in einer Höhe von insgesamt
93.856,-
Euro vorzeitig ablösen und 6.144,- Euro für die aktuelle
Brückensanierung
beim Ausbau der GVS Pullenreuth-Arnoldsreuth verwenden.
Bedingt durch die vorzeitige Ablösung der beiden
Darlehen bei der KfW errechnet sich beim Schuldendienst eine künftige
Einsparung von jährlich ca. 6.000 €.
Für zwei weitere Darlehen bei der Sparkasse und der
VR-Bank mit Ablauf der Zinsbindung jeweils zum 30.03.2015 könnte eine
Anschlussfinanzierung mit Zinsbindung für ein Jahr (oder ggf. freibleibend)
erfolgen. Damit könnten diese Darlehen beim nächsten Antrag auf
Stabilisierungshilfe erneut mit berücksichtigt werden.
Die Bewilligung der Stabilisierungshilfe
erfolgt mit der Auflage, dass die Gemeinde bis spätestens Ende März 2015 im Benehmen mit dem Landratsamt Tirschenreuth
das vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel fortschreibt,
mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Aufgrund des enormen inhaltsmäßigen Umfangs
des Konsolidierungskonzepts kann dieses hier leider nicht detailliert wiedergegeben
werden aus diesem Grund wird auch auf die Wiedergabe des Bewilligungsschreibens
der Regierung der Oberpfalz verzichtet. Einzelheiten können jedoch jederzeit,
gerne bei uns oder der Verwaltung erfragt werden.
Beschluss 1: Verwendung der Stabilisierungshilfe in Höhe von
100.000 €:
12:0 GR-Stephan Heindl war entschuldigt und zu
dieser Zeit noch
nicht in der
Sitzung anwesend.
Die Gemeinde Pullenreuth hat im
Jahr 2014 eine Stabilisierungshilfe von 100.000 € erhalten. Dieser Betrag wird
folgendermaßen verwendet:
Ablösung Darlehen KfW Nr. 3685796 zum 02.02.2015 mit Restschuld
von 10.528,00 €
Ablösung Darlehen KfW Nr. 2009410 zum 15.02.2015 mit Restschuld
von 83.328,00 €
Anteilige Verwendung für
Ausbau GVS Pullenreuth-Arnoldsreuth 6.144,00 €
(innerorts) mit
Brückenerneuerung__________________________________________
Verwendung gesamt
100.000,00 €
Beschluss 2: Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit:
12:0 GR-Stephan Heindl war entschuldigt und zu
dieser Zeit noch
nicht in der
Sitzung anwesend.
De Wiedererlangung der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Gemeinde Pullenreuth
wird mit Ablauf des
Haushaltsjahres 2018 erwartet.
Beschluss 3: Anerkennung Fortschreibung
Haushaltskonsolidierungskonzept:
12:0 GR-Stephan Heindl war entschuldigt und zu
dieser Zeit noch
nicht in der Sitzung anwesend.
Der dieser Sitzungsvorlage als
Anlage 2 beigefügte Vorschlag zur Fortschreibung des
Haushaltskonsolidierungskonzepts der Gemeinde Pullenreuth wird anerkannt.
Beschluss 4 –Tabelle mit konkreten Angaben zu Mehreinnahmen /
Minderausgaben:
12:0 GR-Stephan Heindl war entschuldigt und zu
dieser Zeit noch
nicht in der
Sitzung anwesend.
Die als Anlage 3 beifügte Tabelle
mit konkreten Angaben zu Mehreinnahmen /
Minderausgaben wird anerkannt.
2.
Anerkennung des Integrierten Räumlichen
Entwicklungskonzepts für das
EFRE Förderverfahren 2014 -2020
Sachverhalt:
Die 16 Städte und Gemeinden der
Steinwald-Allianz bewerben sich für das Auswahlverfahren EFRE (Europäischer Fonds
für Regionale Entwicklung) Bayern 2014-2020 – Ziel „Investitionen in Wachstum
und Beschäftigung – Nachhaltige Entwicklung funktionaler Räume“.
Für die Bewerbung wurde die benötigte
Erarbeitung „Integrierter Räumlicher Entwicklungsmaßnahmen“ (IRE) an das Büro
Geoplan, Bayreuth in Auftrag gegeben.
Die IRE orientieren sich an den vorgegebenen
Maßnahmengruppen des EFRE und dienen der Sicherung und Verbesserung der
Lebensgrundlagen in der Region.
Die Steinwald-Allianz hat hierfür bereits
Anfang des Jahres 2014 ein Grobkonzept bei der Regierung der Oberpfalz
eingereicht und am 10. April in Regensburg vorgestellt. Mit Mail vom 19. Mai
wurde der Steinwald-Allianz durch die Oberste Baubehörde im Bayerischen
Staatsministerium mitgeteilt, dass ihre Bewerbung die nächste Auswahlrunde
erreicht hat. Bis zum Ende des Jahres 2014 musste nun ein Integriertes
Räumliches Entwicklungskonzept aufgestellt werden (vorgesehene Handlungsfelder
präzisieren und vertiefen, förderfähige Projekte daraus entwickeln).
Um weiter im Bewerbungsverfahren zu bleiben,
muss jedes Gremium dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept
beschlussmäßig noch bis Ende Januar 2015 zustimmen.
Dieser TOP wurde Aufgrund
kurzfristig auftretender Unstimmigkeiten im Gremium, in den „nicht
öffentlichen“ Teil der GR-Sitzung verlegt.
3. Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Multifunktionsplatz
Neusorg“ mit gleichzeitiger 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Neusorg.
Hier: Unterrichtung der „berührten“ Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Im Rahmen der Unterrichtung der „berührten“
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
wurde die Gemeinde Pullenreuth für das o. g. Aufstellungsverfahren mit
Schreiben vom 12.12.2014 angehört.
Die Gemeinde Neusorg plant im Bereich
gegenüber des REWE-Marktes Neusorg in unmittelbarer Nachbarschaft der
Tennisanlage des SV Neusorg einen eigenen Multifunktionsplatz. Auf beiliegende
Unterlagen wurde verwiesen.
Im Einzelnen sind folgende Veranstaltungen auf diesem Platz geplant:
- Bierzeltbetrieb (einmal pro
Jahr – 500 bis 1000 Mann Zelt mit Musikbetrieb –
20.00 – 01.00 Uhr Freitag,
Samstag, Sonntag)
- grenzübergreifende Zeltlager
für Kinder und Jugendliche (einmal pro Jahr)
- grenzübergreifende
Feuerwehrübungen
- grenzübergreifende
Gemeindefeste
- max. an 18 Tagen oder Nächten
pro Jahr
Weiterhin sind der Bau einer Toilettenanlage und die Einrichtung von
Stellplätzen
vorgesehen.
Parallel zur Änderung des Bebauungsplanes ist
die Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB notwendig.
Da Belange der Gemeinde Pullenreuth nicht
negativ berührt sind, kann dem Verfahren ohne Einwand zugestimmt werden.
Beschluss: 12:0
GR-Stephan Heindl war entschuldigt und zu dieser Zeit
noch
nicht in der Sitzung anwesend.
Die Gemeinde Pullenreuth erhebt
gegen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Multifunktionsplatz
Neusorg“ mit gleichzeitiger 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Neusorg, wie im Schreiben vom 12.12.2014 dargestellt, keine Einwände.
Eine Beteiligung im weiteren
Verfahren muss nicht mehr erfolgen.
4. Dorferneuerung
Pullenreuth; Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des
ehemaligen Schulhauses in Lochau –
Außenanlagen
Hier: Zustimmung Nachtrag zur Vereinbarung
zwischen Teilnehmergemeinschaft
Pullenreuth und Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Der Gemeinderat fasste in seiner öffentlichen
Sitzung am 10.09.2014 folgenden Beschluss:
„Der Gemeinderat Pullenreuth stimmt aufgrund der
Einsparungen bei der Gesamtmaßnahme und den geleisteten ehrenamtlichen Stunden
den Antrag der Dorfgemeinschaft Lochau e. V. vom 15.07.2014 zu.
Weiterhin wird der Dorfgemeinschaft Lochau e. V.
mitgeteilt, dass weitere Maßnahmen am Dorfhaus bzw. im Ortsteil Lochau über ein
eigenes Dorferneuerungsverfahren abgewickelt werden müssen.“
Die bisher abgeschlossene Vereinbarung muss
um die zusätzlichen Maßnahmen (Backofen, Buswartehäuschen, Pflasterung Hydrant)
ergänzt werden.
Anzumerken ist, dass sich der Fördersatz für
Außenanlagen von 60 Prozent auf 62 Prozent erhöht hat.
Kurz vor Abschluss der Außenanlagen beträgt der
Ausgabenstand 43.000,00 €. Die Maßnahme wird somit im Rahmen der
Kostenermittlung Anfang 2015 abgeschlossen.
Beschluss: 12:0
GR-Stephan Heindl war entschuldigt und zu dieser Zeit
noch nicht
in der Sitzung anwesend.
Die Gemeinde Pullenreuth stimmt
dem mit Schreiben vom 10.12.2014 übersandten Entwurf der Vereinbarung zwischen
der Gemeinde Pullenreuth und der Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth für die
Umgestaltung der Außenanlagen am Dorfhaus Lochau zu.
5. Resolution betreffend
TTIP, CETA und TiSA
Hier: Antrag
der Freien Wählergemeinschaft Pullenreuth
Sachverhalt:
Die Freie Wählergemeinschaft Pullenreuth hat
mit EMail vom 12.01.2015 beantragt, der Gemeinderat Pullenreuth solle eine
Resolution betreffend die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA fassen.
Hierzu wurde eine Resolution, die so vom
Kreistag Amberg-Sulzbach verabschiedet wurde und auch ein begleitendes
diesbezügliches Statement übersandt.
Der Landkreis Tirschenreuth hat bisher zu
diesem Thema keinen Beschluss gefasst.
Auch der Bayerische Gemeindetag ist bereits
seit längerem (mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden) in dieser
Angelegenheit aktiv, als Beispiel wurde ein gemeinsames Positionspapier vom
Oktober 2014 der Sitzungsvorlage mit beigefügt.
Beschluss: 12:0
GR-Stephan Heindl war entschuldigt und zu dieser Zeit
noch
nicht in der Sitzung anwesend.
Die Gemeinde Pullenreuth schließt
sich der vom Kreistag Amberg-Sulzbach beschlossenen Resolution betreffend TTIP,
CETA und TiSA, wie sie der Sitzungsvorlage beigefügt ist, an.
Der Auftrag an den Bürgermeister
ist hiervon abweichend (lediglich) die Weitergabe der Resolution an die
örtlichen Mandatsträger (Land, Bund, Europa), den Landkreis sowie den Bayerischen Gemeindetag.
6. Informationen
Bgm. Kraus informierte u.
a. über:
a) Bedarfsmeldungen
2015 der Freiwilligen Bedarfsmeldungen 2015 der Freiwilligen
Feuerwehren. Hier: Vorinformation zur späteren
Haushaltsberatung.
Die Feuerwehren
melden für jedes kommende Jahr die bevorstehenden und
bekannten Ausgaben zur Haushaltsplanung der
Gemeinde an.
Zur Kenntnisnahme / Vorinformation und
späteren Haushaltsberatung im HFA der
Gemeinde Pullenreuth wurden die in der
Anlage zu dieser Sitzungsvorlage
beigefügten Bedarfsmeldungen 2015 der FFW´en
Pullenreuth, Lochau,
Pilgramsreuth/Langentheilen und Trevesen
bekanntgegeben.
b)
Zur Information für den Gemeinderat Pullenreuth die Rechtsaufsichtliche
Würdigung des 1. Nachtragshaushaltes
2014
Der
1. Nachtragshaushalt 2014 der Gemeinde Pullenreuth wurde am 26.11.2014
durch den Gemeinderat verabschiedet und daraufhin dem Landratsamt
Tirschenreuth zur rechtlichen Würdigung vorgelegt. Mit Schreiben vom
04.12.2014 gab das Landratsamt die Nachtragshaushaltssatzung mit
Nachtragshaushaltsplan zurück. Die Nachtragshaushaltssatzung enthält
keine
genehmigungspflichtige Bestandteile. Rechtsaufsichtliche Feststellungen
sind
nicht veranlasst.
7. Anfragen
Anscheinend wegen der vielen TOP und der
lange andauernden
Sitzung kamen keine großartigen Anfragen
mehr zur Sprache.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau König Kathrin
(Schriftführer)
Presse: Herr Völkl Karl aus
Groschlattengrün für die „Frankenpost“
und den
„Neuen Tag)
Zuhörer: Herr Philbert Johann,
Pullenreuth
Frau
Estl Maria, Lochau
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: im Anschluss an die öffentliche
GR-Sitzung ab etwa 19.45 Uhr
In diesem Zusammenhang
möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO
(Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern) verweisen:
„ Die in nichtöffentlicher
Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit
bekannt zu geben,
sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“
Mit dem TOP 10 wurde
durch den Gemeinderat für den TOP 5
ordentlich der
Wegfall der Gründe für
die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
5. Zustimmung zur
URNr. 2097/2014 und 209972014 betreffend Ortsneuvermessung
des Ortsteils Rothenfurth
Sachverhalt:
Im Zuge der
Radwegvermessung von Pullenreuth nach Waldershof durch die
Steinwaldallianz wurde
festgestellt, dass im Ortsteil Rothenfurth fast die ganze
Straßenfläche
(Ortsdurchfahrt) im Eigentum einiger Bewohner des Ortes
Rothenfurth ist.
Aufgrund günstigerer
Kosten im Zuge der Radwegvermessung hat nun die
Gemeinde Pullenreuth auch
im Einvernehmen mit den Eigentümern des Ortes den
öffentlichen Grund neu
vermessen lassen. Mit der URNr. 2097/2014 und 2099/2014
gehört nun der Gemeinde
Pullenreuth die öffentliche Straßenfläche in Rothenfurth.
Folglich kann mit Vollzug
der Urkunden auch erstmalig eine Widmung nach dem
Bayerischen Straßen- und
Wegegesetz erfolgen und jeder kann das Straßennetz in
Rothenfurth ohne
Einschränkungen befahren. Von dieser Neuvermessung der
Flächen war dies offiziell nicht möglich, da
die Ortsdurchfahrt von Rothenfurth im
Privateigentum war.
Die Neuvermessung der
Ortsdurchfahrt Rothenfurth musste erfolgen, da sonst die
Rechtsmäßigkeit
entsprechend dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes nicht
herzustellen ist und war
sinnvoll da die gemeinsame Vermessung im Zuge der
Radweg-Vermessung
Kostenvorteile brachte.
Für diese Bereinigung der
Eigentumsverhältnisse bei dieser Ortsdurchfahrt sind
ca. 5.000,- Euro im
Haushalt 2015 einzuplanen.
Beschluss:
a) der
Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notars in Kemnath
vom18. Dezember 2014, URNr. 2097/2014 und
genehmigt alle darin für die
Gemeindeabgegebenen Erklärungen und wiederholt
in der Urkunde einseitige
Erklärungen, Bewilligungen und Anträge.
b) der
Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notars in Kemnath
vom18. Dezember 2014, URNr. 2099/2014 und
genehmigt alle darin für die
Gemeindeabgegebenen Erklärungen und
wiederholt in der Urkunde einseitige
Erklärungen, Bewilligungen und Anträge.